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Wettbestimmungen


In diesem Bereich finden Sie sämtliche gesetzlichen Regelungen, die mit Sportwetten und laudabet.com in Zusammenhang stehen.
Mit der Eröffnung eines Kundenkontos bei laudabet.com bzw. mit Abschließen einer Wette bestätigen Sie, diese Bestimmungen genau gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Der Wettvertrag wird außschließlich zwischen dem Wettkunden und Grün Weiss Sportwetten Styria GmbH, mit dem Sitz in Bruck an der Mur, Mittergasse 11-15, 8600 Bruck an der Mur; FN 168370d abgeschlossen.

 

Allgemeine Bestimmungen des österreichischen Buchmacherverbandes

 

1. Für alle Wettverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Wettbestimmungen, sofern diese nicht durch zwingende Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt sind. Hilfsweise finden auf das Verhältnis der Vertragsteile die einschlägigen österreichischen Rechtsvorschriften Anwendung.

2. An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher, der gemäß der ihm erteilten behördlichen Konzession Wetten aus Anlass von sportlichen Veranstaltungen abzuschließen berechtigt ist und andererseits der Wettkunde beteiligt. Die Wetten werden auf den Eintritt bestimmter vom Buchmacher vor Vertragsabschluss festgelegter Wettereignisse, die mit sportlichen Veranstaltungen im Zusammenhang stehen, angeboten und abgeschlossen.

3. Durch den Abschluss einer Wette anerkennt der Wettkunde ausdrücklich die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Wettbestimmungen und bestätigt diese vor Abgabe seines Wettangebotes gelesen und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben. Diese Wettbestimmungen sind im Wettbüro deutlich sichtbar auszuhängen.

4. Der Wettkunde erklärt, dass nach den Rechtsvorschriften am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Teilnahme am Wettvertrag und vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrundeliegenden sportlichen Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben. Er garantiert ferner, dass die Mittel mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.

5. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Buchmacher jederzeit berechtigt ist, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen.

6. Persönliche Wetten gelten mit Ausfolgung des Wettscheines an den Wettkunden und vollständiger Bezahlung des Wetteinsatzes als rechtswirksam zustande gekommen. Bei allen Wetten sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Der Wettkunde hat bei Übernahme des Wettscheines dessen Richtigkeit zu überprüfen und allfällige Einwendungen unverzüglich zu erheben. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Eine Berichtigung des Wettscheines ist nur dann zulässig, wenn es sich um die Behebung eines offensichtlichen und offenkundigen Irrtums des Wettkunden, etwa eines Schreib- oder Rechenfehlers handelt und eine derart zulässige Berichtigung in den Aufzeichnungen des Buchmachers vorgenommen wird. Jede sonstige Anfechtung des Wettvertrages, aus welchem Rechtsgrund immer, ist ausgeschlossen.

7. Ein abgeschlossener Wettvertrag kann nur im gemeinsamen Einverständnis zwischen dem Wettkunden und dem Buchmacher durch einen entsprechenden Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers storniert oder abgeändert werden. Dem Wettkunden steht nach Abschluss des Wettvertrages daher kein einseitiges Rücktrittsrecht zu.

8. Sofern etwa bei Telefonwetten oder Wettabschlüssen unter Zuhilfenahme anderer Kommunikationsmittel, nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des Originalwettscheines. Die Ausstellung von Ersatzwettscheinen oder eine Sperre von Gewinnen für gestohlene oder sonst in Verlust geratene Wettscheine findet nicht statt. Nur wer den Wettschein dem Buchmacher im Original vorlegt, ist diesem gegenüber zur Entgegennahme eines allfälligen Gewinnes legitimiert. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung.

9. Werden Wettscheine nicht innerhalb von 60 Tagen ab Fristbeginn vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung, unabhängig vom Grund einer allfälligen Fristversäumnis. Die Frist beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages nach der Beendigung des Wettereignisses zu laufen. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 14 Tage nach der Vorlage des Wettscheines vorbehalten.

10. Es gilt der Grundsatz "das Ticket spricht", der Inhalt des Wettvertrages wird daher durch die Eintragungen im Wettschein bestimmt, es sei denn, aus der Quotengestaltung, den Werbeaussendungen, den schriftlichen Quotenangaben oder aus anderen Gründen geht hervor, dass die im Wettschein enthaltenen Eintragungen (etwa in Bezug auf Quoten oder Zahlungsbeträgen) auf einem Versehen des Buchmachers beruhen. In diesem Fall hat der Buchmacher das Recht, den Inhalt des Wettvertrages spätestens bei Auszahlung (etwa durch Korrektur der Quote(n) oder des Auszahlungsbetrages) richtig zustellen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt.

11. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

12. Für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag wird als Gerichtsstand das am Standort des Buchmachers sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

 

Besondere Bestimmungen




1. Findet das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben statt (z.B. vertauschtes Heimrecht), so ist die Wette ungültig und die Einsätze werden zurückbezahlt, außer die Heimmannschaft trägt ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus.

2. Erfolgt der Wettabschluss, aus welchen Gründen immer, erst nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen, so ist die Wette ungültig, wobei der getätigte Einsatz dem Wettkunden rückerstattet wird. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich auch noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden, wie etwa Hürdenrennen, Langzeitwetten und Livewetten. Der Buchmacher ist berechtigt, die Uhrzeit der Wettannahme für den Wettkunden verbindlich in den Aufzeichnungen zu vermerken.

3. Als für die Wertung der Wette als gewonnen oder verloren maßgebliches Resultat von sportlichen Wettereignissen, gelten die unmittelbar nach deren Beendigung bekannt gegebenen Ergebnisse (z.B. Formel 1 > Siegerehrung). Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch") haben auf diese Wertung keinen Einfluss.

4. Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder 11-Meter-Schießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup-Aufstiegswette) vereinbart.

5. Wird ein Wettereignis abgesagt oder findet es aus sonstigen Gründen nicht oder nicht zum ursprünglich angesetzten Termin statt, wird es ohne offizielle Wertung abgebrochen oder beendet, so ist der Wettvertrag unwirksam, sodass der geleistete Einsatz zurückzubezahlen ist, es sei denn, dass a) zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden 2 Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder b) das Wettereignis wird im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier, etc.) nachgetragen.
Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit (MEZ).

6. Wird ein Wettereignis abgebrochen und offiziell gewertet, so bleibt die Wette aufrecht und gilt Pkt. 3 sinngemäß. Ein durch w.o. beendetes Tennisspiel gilt als nicht ausgetragen, sodass der geleistete Einsatz zurückzuzahlen ist.

7. Finden zwei gleichartige Bewerbe (z.B. Ski Riesenslalom) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgegeben wurden, für das erste Ereignis, außer es ist ausdrücklich anders festgelegt.

8. Die Auszahlung der Wetten erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener Buchmacherlimits. Bei "Toten Rennen" werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B. 2 Sieger: die Hälfte des Einsatzes ist gewonnen, die Hälfte des Einsatzes ist verloren, daher folgt z.B. Quote 3.0 wird zu Quote 1,5 oder Quote 1,6 wird zu Quote 0,8!). Bei Bewerben, bei denen lediglich 2 Starter (Mannschaften) teilnehmen (Duell, z.B. Trainingsduell oder Mannschaftssportarten mit geradem Handicap) und keine Unentschieden-Quote angeboten wird, wird im Falle eines "Toten Rennens" der Einsatz zurückbezahlt.

9. Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play or pay". Dies bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des Sportteilnehmers oder der Sportmannschaft, aus welchem Grund auch immer, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis, zu dem der Sportteilnehmer oder die Sportmannschaft gemeldet war, stattfindet.

10. Wenn in einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, eines oder mehrere davon abgesagt oder abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Werden alle in einer Kombinationswette gewerteten Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, dann wird der Wetteinsatz zurückgezahlt. Erfolgt der Abschluss einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, erst nach dem Beginn eines oder mehrerer dieser(s) Wettereignisse(s), so wird (werden) diese Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 berechnet. Dies gilt jedoch nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden (z.B. Hürdenrennen, Langzeitwetten, Livewetten etc.).

 

Nicht persönliche Wette




Für andere als die persönliche und unmittelbare Art von Wettvertragsabschlüssen unter Zuhilfenahme von Kommunikationsmitteln (etwa Telefon-, Fax-, Brief-, Email oder Internetwetten) gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, diese Wettbestimmungen sinngemäß.
Allfällige ergänzende Regelungen für derartige Wettabschlussformen hat der Buchmacher gesondert (etwa im Korrespondenzweg, via Email oder auf seiner Homepage) als verbindlich bekannt zu machen.

 

Mindesteinsatz, Gewinnlimits




Die Festlegung von Mindesteinsätzen und Gewinnlimits ist dem Buchmacher vorbehalten und wird in den Geschäftsbedingungen gesondert angeführt.

 

Abschlussbestimmungen




Diese vom Österreichischen Buchmacherverband beschlossenen Wettbestimmungen treten am 01.05.2001 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen, vom Verband herausgegebenen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.

 

Ergänzende Bestimmungen




1. Die Ergänzenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen.

2. Der Wettkunde erklärt mit Abschluss einer Wette ausdrücklich, die Hinweise auf der Homepage, die Rechtlichen Bestimmungen und diese Ergänzenden Bestimmungen vollständig gelesen, anerkannt und verstanden zu haben.

3. Der Wettkunde erklärt mit Abschluss der Wette, dass der Wettabschluss am Ort, an dem er seine Wette in das Internet eingibt, nicht verboten ist und dass er sich über die, für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig informiert hat. laudabet.com haftet nicht für jegliche Nachteile, die dem Wetter durch die Missachtung gesetzlicher Verbote des Landes, in dem er die Wette in das Internet eingibt, entstehen.

4. Für Wetten, die via Internet zwischen dem Wettkunden und laudabet.com abgeschlossen werden, sind die vom Kunden angegebenen Codes (Username und Passwort) verpflichtend zu verwenden. Für Missbrauch und Verwendung durch unbefugte Personen eines Wettkontos via Internet bei Angabe des Benutzernamens und des Passwortes übernimmt der Buchmacher keine Haftung. Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Username und Passwort vertraulich zu behandeln sind, da alle Kontobewegungen unter Nennung dieser Codes auf Rechnung des Wettkunden gehen.

5. laudabet.com übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch verzögerte, fehlerhafte oder nicht zustande gekommener Datenübertragung im Internet eintreten.

6. Für das gültige Zustandekommen einer Wette über Internet ist ein Guthaben auf dem Wettkonto Voraussetzung, das zumindest der Höhe des Wetteinsatzes entspricht. Wetten werden nur akzeptiert, wenn der gesamte Wetteinsatz rechtzeitig vor Beginn des sportlichen Ereignisses, das der Wette zugrunde liegt, auf dem jeweiligen Kundenkonto von laudabet.com gutgeschrieben ist.

7. Die Wette erlangt Gültigkeit, sobald eine entsprechende Bestätigung erhalten und der Einsatz vom Wettkonto abgebucht wurde.

8. laudabet.com ist berechtigt, offensichtliche, auf Irrtum beruhende Fehler am Kundenkonto, richtig zustellen.

9. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die mit ihm geführten Telefonate auf Band aufgezeichnet und aufbewahrt werden können und stimmt des Weiteren der Übermittlung von Werbematerial durch laudabet.com via Email, Fax oder auf dem Postweg zu.

10. Quotenblätter werden nicht gesondert zugestellt und sind vom Wettkunden auf der Website von laudabet.com einsehbar. Bitte beachten Sie, dass die Quotenangaben, die Sie dort finden ohne Gewähr sind.

11. laudabet.com kann jedem das Eröffnen eines Wettkontos ohne Angabe von Gründen verweigern.

12. Der Wettkunde erklärt, dass die bei der Registrierung von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind und stimmt zu, dass diese Daten ausschließlich im Rahmen des Wettbetriebes gespeichert und weiterverarbeitet werden.

13. Bei amerikanischen Sportarten (MLB, NBA, NFL, NHL) gelten Verschiebungen von mehr als 12 Stunden als Spielabsagen. Diese Spiele werden mit der Quote 1,00 gewertet.

14. Formel / Motorsport:
Erster Ausfall: Fallen mehrere Fahrer zu gleichen Zeit aus (z.B. Kollision), erfolgt eine Quotenteilung. Bei einer Startkollision gelten nur diejenigen Fahrer als ausgeschieden, die am Neustart nicht mehr teilnehmen.
Ausfall: Es gilt derjenige Fahrer als ausgefallen, welcher weniger als 90 % der gesamten Renndistanz zurückgelegt hat.
Kein Ausfall: Es gilt derjenige Fahrer als nicht ausgefallen, welcher mehr als 90 % der gesamten Renndistanz zurückgelegt hat.

15. Head-to-Head Wetten: Fallen beide Starter einer Head-to-Head Wette aus, so wird der Einsatz rückerstattet.

16. Bei Auszahlungen vom Kundenkonto, denen nur die Einzahlung voraus gegangen ist und keine Wette abgeschlossen wurde, müssen wir dem Kunden die vollen Überweisungskosten sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren verrechnen.

17. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass Kundendaten die Buchungen und abgeschlossene Wetten betreffen in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten gelöscht werden. Deshalb empfiehlt laudabet.com dem Wettkunden diese Daten regelmäßig auszudrucken und aufzubewahren.

18. Jegliche Korrespondenz mit laudabet.com kann in Deutsch und Englisch geführt werden.

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Datum

Spiel

Quote

Game
Begin
Quote
Res
Austria
Venezuela
2006-09-06
20:15
2,10
3,20
3,10
Poland
Serbia
2006-09-06
20:30
2,50
3,20
2,50
France
Italy
2006-09-06
21:00
2,00
3,10
3,45

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Grün Weiß Sportwetten Styria GmbH
FN 168370d ; Buchmacherbewilligung GZ: 2-5.3G - 1998

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