In diesem Bereich finden Sie sämtliche gesetzlichen Regelungen,
die mit Sportwetten und laudabet.com in Zusammenhang stehen.
Mit der Eröffnung eines Kundenkontos bei laudabet.com bzw.
mit Abschließen einer Wette bestätigen Sie, diese Bestimmungen
genau gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Der Wettvertrag wird außschließlich zwischen dem Wettkunden
und Grün Weiss Sportwetten Styria GmbH, mit dem Sitz in Bruck
an der Mur, Mittergasse 11-15, 8600 Bruck an der Mur; FN 168370d
abgeschlossen.
| Allgemeine
Bestimmungen des österreichischen Buchmacherverbandes |
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1. Für alle Wettverträge gelten ausschließlich
die nachstehenden Wettbestimmungen, sofern diese nicht durch zwingende
Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt sind. Hilfsweise
finden auf das Verhältnis der Vertragsteile die einschlägigen
österreichischen Rechtsvorschriften Anwendung.
2. An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher,
der gemäß der ihm erteilten behördlichen Konzession
Wetten aus Anlass von sportlichen Veranstaltungen abzuschließen
berechtigt ist und andererseits der Wettkunde beteiligt. Die Wetten
werden auf den Eintritt bestimmter vom Buchmacher vor Vertragsabschluss
festgelegter Wettereignisse, die mit sportlichen Veranstaltungen
im Zusammenhang stehen, angeboten und abgeschlossen.
3. Durch den Abschluss einer Wette anerkennt der
Wettkunde ausdrücklich die Gültigkeit und Anwendbarkeit
der Wettbestimmungen und bestätigt diese vor Abgabe seines
Wettangebotes gelesen und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen
zu haben. Diese Wettbestimmungen sind im Wettbüro deutlich
sichtbar auszuhängen.
4. Der Wettkunde erklärt, dass nach den Rechtsvorschriften
am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter
für die Teilnahme am Wettvertrag und vom Ausgang des der
jeweiligen Wette zugrundeliegenden sportlichen Ereignisses vor
Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben. Er garantiert ferner,
dass die Mittel mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet aus
keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner
freien Verfügung stehen.
5. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden,
dass der Buchmacher jederzeit berechtigt ist, die Annahme von
Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die
Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen
und Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen.
6. Persönliche Wetten gelten mit Ausfolgung
des Wettscheines an den Wettkunden und vollständiger Bezahlung
des Wetteinsatzes als rechtswirksam zustande gekommen. Bei allen
Wetten sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend.
Der Wettkunde hat bei Übernahme des Wettscheines dessen Richtigkeit
zu überprüfen und allfällige Einwendungen unverzüglich
zu erheben. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Berichtigung des Wettscheines ist nur dann zulässig,
wenn es sich um die Behebung eines offensichtlichen und offenkundigen
Irrtums des Wettkunden, etwa eines Schreib- oder Rechenfehlers
handelt und eine derart zulässige Berichtigung in den Aufzeichnungen
des Buchmachers vorgenommen wird. Jede sonstige Anfechtung des
Wettvertrages, aus welchem Rechtsgrund immer, ist ausgeschlossen.
7. Ein abgeschlossener Wettvertrag kann nur im gemeinsamen
Einverständnis zwischen dem Wettkunden und dem Buchmacher
durch einen entsprechenden Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers
storniert oder abgeändert werden. Dem Wettkunden steht nach
Abschluss des Wettvertrages daher kein einseitiges Rücktrittsrecht
zu.
8. Sofern etwa bei Telefonwetten oder Wettabschlüssen
unter Zuhilfenahme anderer Kommunikationsmittel, nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes
ausnahmslos gegen Rückgabe des Originalwettscheines. Die
Ausstellung von Ersatzwettscheinen oder eine Sperre von Gewinnen
für gestohlene oder sonst in Verlust geratene Wettscheine
findet nicht statt. Nur wer den Wettschein dem Buchmacher im Original
vorlegt, ist diesem gegenüber zur Entgegennahme eines allfälligen
Gewinnes legitimiert. Den Buchmacher trifft für jedweden
Verlust des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung.
9. Werden Wettscheine nicht innerhalb von 60 Tagen
ab Fristbeginn vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden
auf Auszahlung, unabhängig vom Grund einer allfälligen
Fristversäumnis. Die Frist beginnt um 0.00 Uhr des ersten
Tages nach der Beendigung des Wettereignisses zu laufen. Der Buchmacher
kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 14 Tage nach der
Vorlage des Wettscheines vorbehalten.
10. Es gilt der Grundsatz "das Ticket spricht",
der Inhalt des Wettvertrages wird daher durch die Eintragungen
im Wettschein bestimmt, es sei denn, aus der Quotengestaltung,
den Werbeaussendungen, den schriftlichen Quotenangaben oder aus
anderen Gründen geht hervor, dass die im Wettschein enthaltenen
Eintragungen (etwa in Bezug auf Quoten oder Zahlungsbeträgen)
auf einem Versehen des Buchmachers beruhen. In diesem Fall hat
der Buchmacher das Recht, den Inhalt des Wettvertrages spätestens
bei Auszahlung (etwa durch Korrektur der Quote(n) oder des Auszahlungsbetrages)
richtig zustellen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des
Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt.
11. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige
Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich
oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber
in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder
mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.
12. Für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag
wird als Gerichtsstand das am Standort des Buchmachers sachlich
und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
1. Findet das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben
statt (z.B. vertauschtes Heimrecht), so ist die Wette ungültig
und die Einsätze werden zurückbezahlt, außer die
Heimmannschaft trägt ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage
aus.
2. Erfolgt der Wettabschluss, aus welchen Gründen
immer, erst nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden
Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen,
so ist die Wette ungültig, wobei der getätigte Einsatz
dem Wettkunden rückerstattet wird. Dies gilt allerdings nicht
für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich
auch noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden,
wie etwa Hürdenrennen, Langzeitwetten und Livewetten. Der
Buchmacher ist berechtigt, die Uhrzeit der Wettannahme für
den Wettkunden verbindlich in den Aufzeichnungen zu vermerken.
3. Als für die Wertung der Wette als gewonnen
oder verloren maßgebliches Resultat von sportlichen Wettereignissen,
gelten die unmittelbar nach deren Beendigung bekannt gegebenen
Ergebnisse (z.B. Formel 1 > Siegerehrung). Nachträgliche
Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen
Tisch") haben auf diese Wertung keinen Einfluss.
4. Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach
90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach
60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige
Verlängerungen oder 11-Meter-Schießen usw. haben daher
keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile
haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des
Buchmachers (z.B. Europacup-Aufstiegswette) vereinbart.
5. Wird ein Wettereignis abgesagt oder findet es
aus sonstigen Gründen nicht oder nicht zum ursprünglich
angesetzten Termin statt, wird es ohne offizielle Wertung abgebrochen
oder beendet, so ist der Wettvertrag unwirksam, sodass der geleistete
Einsatz zurückzubezahlen ist, es sei denn, dass a) zum Zeitpunkt
der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis
feststeht, der innerhalb der folgenden 2 Kalendertage, gerechnet
vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses
liegt, oder b) das Wettereignis wird im Rahmen einer sportlichen
Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften,
Olympiade, Tennisturnier, etc.) nachgetragen.
Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit
(MEZ).
6. Wird ein Wettereignis abgebrochen und offiziell
gewertet, so bleibt die Wette aufrecht und gilt Pkt. 3 sinngemäß.
Ein durch w.o. beendetes Tennisspiel gilt als nicht ausgetragen,
sodass der geleistete Einsatz zurückzuzahlen ist.
7. Finden zwei gleichartige Bewerbe (z.B. Ski Riesenslalom)
an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des
ersten Ereignisses abgegeben wurden, für das erste Ereignis,
außer es ist ausdrücklich anders festgelegt.
8. Die Auszahlung der Wetten erfolgt unter Berücksichtigung
vorhandener Buchmacherlimits. Bei "Toten Rennen" werden
die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B. 2 Sieger: die Hälfte
des Einsatzes ist gewonnen, die Hälfte des Einsatzes ist
verloren, daher folgt z.B. Quote 3.0 wird zu Quote 1,5 oder Quote
1,6 wird zu Quote 0,8!). Bei Bewerben, bei denen lediglich 2 Starter
(Mannschaften) teilnehmen (Duell, z.B. Trainingsduell oder Mannschaftssportarten
mit geradem Handicap) und keine Unentschieden-Quote angeboten
wird, wird im Falle eines "Toten Rennens" der Einsatz
zurückbezahlt.
9. Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play
or pay". Dies bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des Sportteilnehmers
oder der Sportmannschaft, aus welchem Grund auch immer, die Wette
verloren ist, wenn das Wettereignis, zu dem der Sportteilnehmer
oder die Sportmannschaft gemeldet war, stattfindet.
10. Wenn in einer Wette, in der mehrere Wettereignisse
kombiniert werden, eines oder mehrere davon abgesagt oder abgebrochen
werden oder aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ohne
dass ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, so wird (werden)
diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Werden alle
in einer Kombinationswette gewerteten Wettereignisse abgesagt,
abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt,
ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, dann wird
der Wetteinsatz zurückgezahlt. Erfolgt der Abschluss einer
Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, erst nach
dem Beginn eines oder mehrerer dieser(s) Wettereignisse(s), so
wird (werden) diese Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 berechnet.
Dies gilt jedoch nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer
Art vom Buchmacher ausdrücklich noch nach dem Beginn des
Wettereignisses angeboten werden (z.B. Hürdenrennen, Langzeitwetten,
Livewetten etc.).
Für andere als die persönliche und unmittelbare Art
von Wettvertragsabschlüssen unter Zuhilfenahme von Kommunikationsmitteln
(etwa Telefon-, Fax-, Brief-, Email oder Internetwetten) gelten,
sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, diese Wettbestimmungen
sinngemäß.
Allfällige ergänzende Regelungen für derartige
Wettabschlussformen hat der Buchmacher gesondert (etwa im Korrespondenzweg,
via Email oder auf seiner Homepage) als verbindlich bekannt zu
machen.
| Mindesteinsatz,
Gewinnlimits |
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Die Festlegung von Mindesteinsätzen und Gewinnlimits ist
dem Buchmacher vorbehalten und wird in den Geschäftsbedingungen
gesondert angeführt.
Diese vom Österreichischen Buchmacherverband beschlossenen
Wettbestimmungen treten am 01.05.2001 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch
alle bisherigen, vom Verband herausgegebenen Fassungen ihre Gültigkeit
verlieren.
1. Die Ergänzenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu
den Allgemeinen Bestimmungen.
2. Der Wettkunde erklärt mit Abschluss einer
Wette ausdrücklich, die Hinweise auf der Homepage, die Rechtlichen
Bestimmungen und diese Ergänzenden Bestimmungen vollständig
gelesen, anerkannt und verstanden zu haben.
3. Der Wettkunde erklärt mit Abschluss der
Wette, dass der Wettabschluss am Ort, an dem er seine Wette in
das Internet eingibt, nicht verboten ist und dass er sich über
die, für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig
informiert hat. laudabet.com haftet nicht für jegliche
Nachteile, die dem Wetter durch die Missachtung gesetzlicher Verbote
des Landes, in dem er die Wette in das Internet eingibt, entstehen.
4. Für Wetten, die via Internet zwischen dem
Wettkunden und laudabet.com abgeschlossen werden, sind die vom
Kunden angegebenen Codes (Username und Passwort) verpflichtend
zu verwenden. Für Missbrauch und Verwendung durch unbefugte
Personen eines Wettkontos via Internet bei Angabe des Benutzernamens
und des Passwortes übernimmt der Buchmacher keine Haftung.
Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Username
und Passwort vertraulich zu behandeln sind, da alle Kontobewegungen
unter Nennung dieser Codes auf Rechnung des Wettkunden gehen.
5. laudabet.com übernimmt keine Haftung für
Schäden, die durch verzögerte, fehlerhafte oder nicht
zustande gekommener Datenübertragung im Internet eintreten.
6. Für das gültige Zustandekommen einer
Wette über Internet ist ein Guthaben auf dem Wettkonto Voraussetzung,
das zumindest der Höhe des Wetteinsatzes entspricht. Wetten
werden nur akzeptiert, wenn der gesamte Wetteinsatz rechtzeitig
vor Beginn des sportlichen Ereignisses, das der Wette zugrunde
liegt, auf dem jeweiligen Kundenkonto von laudabet.com gutgeschrieben
ist.
7. Die Wette erlangt Gültigkeit, sobald eine
entsprechende Bestätigung erhalten und der Einsatz vom Wettkonto
abgebucht wurde.
8. laudabet.com ist berechtigt, offensichtliche,
auf Irrtum beruhende Fehler am Kundenkonto, richtig zustellen.
9. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden,
dass die mit ihm geführten Telefonate auf Band aufgezeichnet
und aufbewahrt werden können und stimmt des Weiteren der
Übermittlung von Werbematerial durch laudabet.com via Email,
Fax oder auf dem Postweg zu.
10. Quotenblätter werden nicht gesondert zugestellt
und sind vom Wettkunden auf der Website von laudabet.com einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die Quotenangaben, die Sie dort finden
ohne Gewähr sind.
11. laudabet.com kann jedem das Eröffnen
eines Wettkontos ohne Angabe von Gründen verweigern.
12. Der Wettkunde erklärt, dass die bei der
Registrierung von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig
sind und stimmt zu, dass diese Daten ausschließlich im Rahmen
des Wettbetriebes gespeichert und weiterverarbeitet werden.
13. Bei amerikanischen Sportarten (MLB, NBA, NFL,
NHL) gelten Verschiebungen von mehr als 12 Stunden als Spielabsagen.
Diese Spiele werden mit der Quote 1,00 gewertet.
14. Formel / Motorsport:
Erster Ausfall: Fallen mehrere Fahrer zu gleichen Zeit aus (z.B.
Kollision), erfolgt eine Quotenteilung. Bei einer Startkollision
gelten nur diejenigen Fahrer als ausgeschieden, die am Neustart
nicht mehr teilnehmen.
Ausfall: Es gilt derjenige Fahrer als ausgefallen, welcher weniger
als 90 % der gesamten Renndistanz zurückgelegt hat.
Kein Ausfall: Es gilt derjenige Fahrer als nicht ausgefallen,
welcher mehr als 90 % der gesamten Renndistanz zurückgelegt
hat.
15. Head-to-Head Wetten: Fallen beide Starter einer
Head-to-Head Wette aus, so wird der Einsatz rückerstattet.
16. Bei Auszahlungen vom Kundenkonto, denen nur
die Einzahlung voraus gegangen ist und keine Wette abgeschlossen
wurde, müssen wir dem Kunden die vollen Überweisungskosten
sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren verrechnen.
17. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden,
dass Kundendaten die Buchungen und abgeschlossene Wetten betreffen
in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten gelöscht werden. Deshalb
empfiehlt laudabet.com dem Wettkunden diese Daten regelmäßig
auszudrucken und aufzubewahren.
18. Jegliche Korrespondenz mit laudabet.com kann
in Deutsch und Englisch geführt werden.
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